AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Eurotextiles GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Eurotextiles GmbH & Co. KG, Mammolshainer Weg 14, 61462 Königstein im Taunus (nachfolgend „Eurotextiles“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäfts gültigen Fassung. Sie gelten gegenüber Unternehmen auch für künftige Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Anderslautende AGB und Einkaufsbedingungen von Kunden finden keine Anwendung. Ihnen wird schon jetzt widersprochen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Das Angebot von Eurotextiles richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.

(2) Die Bestellung des Kunden bei Eurotextiles gilt als Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebots durch Eurotextiles in Textform zustande. Bei einem Nettoeinkaufswert von über 25.000,00 € muss die Annahme durch eine/n Geschäftsführer/in oder eine/n Prokuristen /-in Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(3) Erfolgt die Lieferung vor der Annahme des Vertragsangebots, ist in der Lieferung die Annahme des Angebots zu sehen.

(4) Änderungen und / oder Stornierungen sind nach Lieferung der Waren ausgeschlossen.

(5) Für Änderungen und / oder Stornierungen von Bestellungen nach Angebotsannahme durch Eurotextiles ist vom Kunden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € an Eurotextiles zu zahlen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass das im konkreten Fall angemessene Bearbeitungsentgelt wesentlich niedriger ist als das pauschalierte Bearbeitungsentgelt.

(6) Sofern Eurotextiles lediglich als Vermittler zwischen einem Lieferanten und Kunden auftritt, erfolgt die Abwicklung der Geschäfte unmittelbar zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. Insbesondere hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegen Eurotextiles aus dem Vermittlungsverhältnis. Eine Vertragsbeziehung über die Lieferung von Waren oder sonstiger Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Lieferanten zustande. Nach Lieferung der Waren erhält Eurotextiles vom Lieferanten eine Provision gemäß gesonderter Vereinbarung.

 

§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Nettowarenwert von über 1.000 € und Zahlungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum kann der Kunde 2% Skonto vom Nettowarenwert abziehen. Gleiches gilt bei Vorkasse.

(3) Erfolgt die Zahlung nicht oder nicht vollständig innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

(4) Die Zahlung erfolgt wahlweise durch

  • Rechnung per Vorkasse
  • Überweisung
  • Barzahlung
  • Scheck oder Wechsel.

(5) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse teilt Eurotextiles dem Kunden die Bankverbindung in der Annahmeerklärung gemäß § 2 Abs. 2 mit.

(6) Bei Zahlung per Überweisung gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von Eurotextiles als Zahlungstag.

(7) Schecks und Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Eurotextiles ist berechtigt, die Annahme von Wechseln oder Schecks ohne Angabe von Gründen abzulehnen und Barzahlung zu verlangen. Diskont und Spesen der Scheck- und Wechseleinlösung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.

(8) Neukunden werden bis zum Abschluss einer Bonitätsprüfung nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert.

(9) Bei Lieferungen ins Ausland und ab einem Warenwert von 5.000,00 € erfolgt die Lieferung erst nach Zahlung eines Vorschusses in Höhe des Nettowarenwerts. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Eingang des Vorschusses. Auf das Recht, einen Vorschuss zu verlangen, kann nur durch Geschäftsführer oder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter verzichtet werden.

(10) Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich oder besteht eine solche Vermögensverschlechterung bereits vor Vertragsabschluss und erhält der Eurotextiles erst nach dem Vertragsabschluss Kenntnis von dieser Vermögensverschlechterung, so ist sie berechtigt, Vorkasse oder vorherige Sicherheitsleistung in Höhe der Rechnungssumme zu verlangen.

(11) Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Bad Homburg, Horexstr. 3, 61352 Bad Homburg zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie ausführlich unter https://www.creditreform-bad-homburg.de/eu-dsgvo.html

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung der Waren an die vom Kunden angegebene Adresse. Die Lieferung erfolgt innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeit.

(2) Wird Eurotextiles an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten – gleichviel, ob sie im Werk von Eurotextiles oder bei ihren Unterlieferanten eintreten – z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Energieversorgungsschwierigkeiten,
Streik oder Aussperrung, verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfange. Wird durch die oben aufgeführten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird Eurotextiles von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferzeit oder wird Eurotextiles von der Verpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden. Eurotextiles ist verpflichtet, den Eintritt eines außergewöhnlichen Umstandes dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, sobald der außergewöhnliche Umstand drei Tage ununterbrochen fortbesteht.

 

§ 5 Versandkosten

(1) Lieferungen mit einem Warenwert von über 5.000,00 € werden innerhalb Deutschlands versandkostenfrei übersandt.

(2) Bei einem Warenwert unter 5.000,00 € und Lieferungen in das Ausland werden Versandkosten in Abhängigkeit von der jeweiligen Versandart und des Transportunternehmens berechnet. Die anfallenden Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Unter einem Warenwert von 500,00 € wird zusätzlich eine Bearbeitungs-/ Auftragspauschale in Höhe von 9,50 € in Rechnung gestellt.

(4) Die Verpackung wird durch Eurotextiles gesondert berechnet, soweit der Versand auf Wunsch des Kunden in Kisten oder einer Spezialverpackung erfolgt.

 

§ 6 Gefahrübergang, Versicherung

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Waren geht auf den Kunden über, sobald Eurotextiles die Waren dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Eine Versicherung der Waren erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten.

 

§ 7 Umtausch

(1) Verpackungs- und oder Versandkosten werden bei Rücksendung und Umtausch der Ware nicht erstattet. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, unfrei zurückgesandte Sendungen werden nicht angenommen.

 

§ 8 Gewährleistung, Sachmangel

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach ihrem Eingang zu prüfen und Eurotextiles vorhandene Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(2) Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen und muss die Beanstandungen in nachprüfbarer Weise bezeichnen.

(3) Die Ingebrauchnahme der Waren gilt als Genehmigung und schließt die Mängelrüge für erkennbare Mängel aus.

(4) Bei einer berechtigten Mangelrüge kann der Kunde die Beseitigung des Mangels verlangen. Eurotextiles ist berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserung zu leisten oder einen mangelfreien Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Eurotextiles ist berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde.

(5) Schlägt die nach Erfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Die Kosten der Rücksendung beanstandeter Ware durch den Kunden sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücksendung bedarf der vorherigen Zustimmung von Eurotextiles. Im Falle einer begründeten Mangelrüge erstattet Eurotextiles dem Kunden die Frachtkosten.

(7) Berechtigte Mängelrügen gewähren kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Kaufpreises der Lieferung, sondern lediglich in Höhe des Wertes der mangelhaften Teile.

(8) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dasselbe gilt für die Haftung wegen Transportschäden. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnis auf die Gefahr eines Mangelfolgeschadens hinzuweisen.

 

§ 9 Verzug durch Eurotextiles; Nachlieferungsfrist

(1) Gerät Eurotextiles mit der Lieferung in Verzug, so muss der Kunde eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen bewilligen.

(2) Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Lieferfrist gesetzt werden und beginnt an dem Tag, an dem der Kunde die Mitteilung nachweislich an Eurotextiles abgesandt hat.

(3) Die Setzung der Nachfrist hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

(4) Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist entstandene Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Eurotextiles werden ausgeschlossen. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist während der Nachlieferungsfrist nicht möglich.

 

§ 10 Sonderanfertigungen

(1) Sonderanfertigungen, z. B. Tischdecken aus Uni- oder Jacquard-Geweben, Produkte mit Einwebung sowie bestickte Teile können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.

(2) Eurotextiles behält sich bei Aufträgen mit Einwebung eine Mehr- bzw. Minderlieferung von ca. 10% der Auftragsmenge vor.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei Aufträgen mit von ihm gewünschten Einwebungen auch leicht fehlerhafte Stücke, aber voll verwendungsfähige Stücke bis zu einem Anteil von 10 % der gesamten Lieferung, mit entsprechendem Preisnachlass abzunehmen.

 

§ 11 Farbbezeichnungen, Größenangaben

(1) Handelsübliche, geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Länge, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs stellen keinen Mangel der geleiferten Waren dar.

(2) Bei den Größenangaben handelt es sich um Circa-Maße nach dem Waschen. Bei den Gewichtsangaben handelt es sich ebenfalls um Circa-Angaben.

 

§ 12 Haftung

(1)Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Eurotextiles, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Eurotextiles nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eurotextiles, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Eurotextiles den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Eurotextiles und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 13 Eigentumsvorbehalt, Weiterverkauf

(1) Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Rechnungen und Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleibt das Eigentum an der Ware bei Eurotextiles. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware nicht zulässig.

(2) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde die Eurotextiles unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Waren vor vollständiger Kaufpreiszahlung im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus diesem Verkauf in Höhe des Rechnungsbetrages an Eurotextiles ab. Eurotextiles nimmt die Abtretung an. Der Kunde wird jedoch zur weiteren Einziehung der Forderungen ermächtigt. Eingehende Beträge sind umgehend an Eurotextiles abzuführen. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich Eurotextiles das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(4) Vor Bezahlung der Ware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware oder der Forderung zugunsten Dritter unzulässig.

(5) Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt Eurotextiles Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.

(6) Eurotextiles verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10 % oder mehr übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Eurotextiles.

 

§ 14 Anwendbares Recht

(1) Der zwischen Eurotextiles und dem Kunden abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist in Königstein im Taunus.

(2) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Eurotextiles der Geschäftssitz von Eurotextiles.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder der übrigen Teile der Klausel nicht. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Bestimmungen.